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Kosten und Honorar

Selbstverständlich ist, daß ein Rechtsanwalt nicht kostenlos arbeiten kann.

Das Honorar wird daher je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles und nach dem zu erwartenden Arbeitsanfall zwischen Verteidiger und Mandant in einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung geregelt. Dies kann entweder in einer pauschalen Summe für die außergerichtliche Tätigkeit sowei einem Tagessatz pro Verhandlungstage vereinbart werden. Oder In Fällen, in denen der Arbeitsaufwand nicht vorher einzuschätzen ist, bietet sich eine Vereinbarung mit einem Stundensatz pro geleisteter Arbeitsstunde an.

Kooperationspartner - andere Rechtsgebiete

Seit etlichen Jahren aus­schließlich als Straf­verteidiger tätig haben wir uns in Theorie und Praxis auf das Rechts­gebiet des Straf­rechts fokussiert, spezialisiert, aber auch reduziert.

"Schuster bleib bei deinen Leisten" heißt hierbei die Devise.

Somit übernehmen wir selbst nur straf­rechtliche Fälle, sind jedoch an einer kompe­tenten und quali­fizier­ten Betreu­ung und Ver­tretung unserer Mandanten auch in anderen Rechts­gebieten durch jeweils ausge­wiesene und uns seit Jahren bekannte Spezialisten interessiert.

  • Aus Strafverfahren können für ausländische Mitbürger schnell ausländer­rechtliche Probleme entstehen, für deren Bewältigung wir verschiedene Kollegen in erforderlichen Einzelfällen empfehlen.
  • Strafverfahren ziehen häufig arbeitsrechtliche Neben- oder für den Betroffenen Hauptprobleme nach sich. Hier arbeiten wir gern, eng und vertrauensvoll mit einem qualifizierten rein arbeitsrechtlich tätigem Büro in Frankfurt zusammen.
  • Soweit ein Strafverfahren mit Berichterstattung in den Medien einhergeht, können die Interessen unserer Mandanten von einem qualifizierten Presserechtler wahrgenommen werden.

Die jeweilige Ko­operation mit den genannten Kolleginnen und Kollegen folgt nicht öko­nomischen Interes­sen, sondern dem An­spruch für unsere Mandanten umfassend Be­ratung und recht­lichen Schutz, sei es selbst und somit direkt oder indirekt zu gewähr­leisten.

Dabei steht nicht das Phäno­men der Gebühren­maximierung, sondern das der Kompetenz­optimierung im Vorder­grund.

Kooperationspartner - Kryptohandy

Straf­verteidigung bei Kryptohandy-Hacks bundesweit

Rechtliche Strafverteidigung gegen digitale Beweismittel aus dem staatlichen Kryptohandy-Hack von Instant-Messenger-Diensten (Sky-ECC, EncroChat, ANOM & Co.)

https://sky-ecc-recht.de/

Wirtschaftsstrafrecht

Sowohl Unternehmen als auch Führungspersonen in Unternehmen bedürfen zeitweise strafrechtliche Beratung. Dies betrifft sowohl Compliance, als auch die aktive Verteidigung einer Führungsperson innerhalb eines Unternehmens.

Nach über 40 Berufsjahren mit entsprechender Erfahrung steht RA Bremer hier für alle strafrechtlichen Fragen zur Verfügung. Insbesondere im Falle der Inhaftierung einer Führungspersönlichkeit eines Unternehmens bzw. einer Bank kann RA Bremer auf einen schier unerschöpflichen Fundus an Erfahrungen zurückgreifen, um das jeweilige konkrete Mandat zu bearbeiten.

Steuerstrafrecht

In steuerstrafrechtlichen Mandaten stehen wir dem Mandanten sowohl gegenüber der Steuerfahndung des Finanzamtes als auch gegenüber der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht hilfreich zur Seite, von der ersten Durchsuchungsaktion bis hin zum Verfahrensabschluss. In Fällen, in denen tatsächliche Verständigungen angestrebt werden, arbeitet RA Bremer gern mit einem renommierten Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterunternehmen zusammen.

Arztstrafrecht

Gerade in der heutigen Zeit, in der die Haftung der Ärzte ständig erweitert wird, sehen Ärzte sich nicht nur eventueller zivilrechtlicher Forderungen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber, sondern auch strafrechtlichen Vorwürfen. In medizinstrafrechtlichen Themen vertritt RA Bremer Ärzte, Klinikleitungen, ärztliche Mitarbeiter sowie Apotheker in allen strafrechtlichen Bereichen. 

Allgemeines Strafrecht

Hierunter fällt alles, was an strafrechtlichen Vorwürfen entstehen kann. Sowohl Mandanten aus dem allgemeinen sogenannten „kriminellen Milieu“ als auch Anwälte, Steuerberater, Beamte usw. werden von RA Bremer mit dem selben Engagement vertreten. Hier macht RA Bremer keinen Unterschied in der Bearbeitung und eher werden Mandate nicht angenommen, bevor er sich den Vorwurf machen müsste, ein Mandat nicht mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet zu haben, weil es an der verfügbaren Zeit fehlt.

Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist heutzutage ein großer Bereich der Tätigkeit eines Strafverteidigers. Hier verfügt RA Bremer über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Tatvorwürfe des Handeltreibens, der Einfuhr, der Abgabe und sonstiger Begehungsweisen nach dem BtMG. In den Zeiten der Crypto-Messenger häufigen sich in der täglichen Praxis die Fälle mit Encro-Chat, Anom-Chat und Sky-ECC. Da die Ermittlungsbehörden hier durch die Auswertung dieser Crypto-Chats eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren eingeleitet haben und immer noch einleiten, steht für einen Verteidiger natürlich auch die Frage der Verwertbarkeit solcher Beweismittel im Vordergrund der Verteidigungsstrategie.

Kapitaldelikte

Im Laufe des Berufslebens hat RA Bremer mit einer Vielzahl von Kapitaldelikten zu tun gehabt, er verfügt daher über eine umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung bei solchen Tatvorwürfen. Die Verteidigung kann einerseits die Frage der Täterschaft umfassen, andererseits bei eindeutiger Beweislage aber auch die Frage des Strafmaßes, eventueller Rechtsfertigungsgründe, Strafmilderungsgründe usw.

In einer Vielzahl von öffentlichkeitswirksamen Strafverfahren mit dem Vorwurf eines Kapitaldeliktes war RA Bremer als Verteidiger tätig, weshalb er auch über einen entsprechenden Erfahrungsschatz hinsichtlich kriminaltechnischer Untersuchungen in solchen Verfahren verfügt.

Internationales Strafrecht und Auslieferungsrecht

In der heutigen Zeit haben eine Vielzahl von Strafverfahren Auslandsbezug und in solchen Verfahren verfügt RA Bremer über ein Netzwerk von Strafverteidigern auch in anderen Ländern, mit denen bei solchen internationalen strafrechtlichen Problemen zusammengearbeitet werden kann. 

Auch auslieferungsrechtliche Verfahren werden in unserer Kanzlei bearbeitet, insbesondere geht es dann darum, ob im Wege eines internationalen Haftbefehls möglicherweise Durchreisende oder hier bei einer Kontrolle verhaftete Personen an ein anderes Land zur Strafverfolgung oder Strafverbüßung ausgeliefert dürfen oder nicht. 

Weitere nebenstrafrechtliche Gebiete

Das sogenannte „Nebenstrafrecht“ ist ein sehr umfangreiches Gebiet, den eine Vielzahl von Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland haben auch strafrechtliche Regeln. So z.B. Außenwirtschaftsgesetz, das Gaststättengesetz, transportrechtliche Bereiche usw. Auch Verstöße nach dem Waffengesetz und ähnlichen Regelungen wurden und werden in unserer Fachanwaltskanzlei und speziell auch von RA Bremer bearbeitet.