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Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht

Worin können wir Sie unterstützen?

Da wir uns bereits seit Jahren auf die Verteidigung der Interessen unserer Mandanten ausschließlich in strafrechtlichem Bereich konzentrieren und diese zunehmend vielschichtig sind, bearbeiten wir vordringlich Mandate in folgenden strafrechtlichen Bereichen:

Für eine genauere Erläuterung der Gebiete klicken Sie bitte auf die Kacheln

Wirtschafts-strafrecht

Steuer-strafrecht

Arzt-strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Betäubungsmittel-strafrecht

Kapital-delikte

Int. Strafrecht & Auslieferungsrecht

Weitere nebenstraf-rechtliche Gebiete

Rechtsanwalt Joachim Bremer in der Kanzleibibliothek

Joachim Bremer

10-mal ausgezeichnet in Deutschlands Top-Anwälte

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Das Juniorhaus am Kaiserplatz in Frankfurt bei Nacht

Ihr Kontakt zu uns

Sie finden uns im Juniorhaus am Kaiserplatz vis á vis des bekannten Hotels "Frankfurter Hof" und der "Commerzbank Plaza".

Anwaltsbüro Bremer und Kollegen
Friedensstraße 11
D-60311 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / 75 80 69 - 0
Fax: 069 / 97 36 67 67

E-Mail: sekretariat@bremer-biskamp.de

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faq

Selbstverständlich ist, daß ein Rechtsanwalt nicht kostenlos arbeiten kann.

Das Honorar wird daher je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles und nach dem zu erwartenden Arbeitsanfall zwischen Verteidiger und Mandant in einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung geregelt. Dies kann entweder in einer pauschalen Summe für die außergerichtliche Tätigkeit sowei einem Tagessatz pro Verhandlungstage vereinbart werden. Oder In Fällen, in denen der Arbeitsaufwand nicht vorher einzuschätzen ist, bietet sich eine Vereinbarung mit einem Stundensatz pro geleisteter Arbeitsstunde an.