Beratungsgespräch mit Tablet – Symbolbild der Kanzlei

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht

Worin können wir Sie unterstützen?

Da wir uns bereits seit Jahren auf die Verteidigung der Interessen unserer Mandanten ausschließlich in strafrechtlichem Bereich konzentrieren und diese zunehmend vielschichtig sind, bearbeiten wir vordringlich Mandate in folgenden strafrechtlichen Bereichen:

Für eine genauere Erläuterung der Gebiete klicken Sie bitte auf die Kacheln

Wirtschafts-strafrecht

Steuer-strafrecht

Arzt-strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Betäubungsmittel-strafrecht

Kapital-delikte

Int. Strafrecht & Auslieferungsrecht

Weitere nebenstraf-rechtliche Gebiete

Rechtsanwalt Joachim Bremer in der Kanzleibibliothek

Joachim Bremer

8-mal in Folge ausgezeichnet in Deutschlands Top-Anwälte

Lernen Sie mich kennen Lernen Sie die Kanzlei kennen
Das Juniorhaus am Kaiserplatz in Frankfurt bei Nacht

Ihr Kontakt zu uns

Sie finden uns im Juniorhaus am Kaiserplatz vis á vis des bekannten Hotels "Frankfurter Hof" und der "Commerzbank Plaza".

Anwaltsbüro Bremer und Kollegen
Friedensstraße 11
D-60311 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / 75 80 69 - 0
Fax: 069 / 97 36 67 67

E-Mail: sekretariat@bremer-biskamp.de

Vollmacht [pdf]

faq

Sowohl Unternehmen als auch Führungspersonen in Unternehmen bedürfen zeitweise strafrechtliche Beratung. Dies betrifft sowohl Compliance, als auch die aktive Verteidigung einer Führungsperson innerhalb eines Unternehmens.

Nach über 40 Berufsjahren mit entsprechender Erfahrung steht RA Bremer hier für alle strafrechtlichen Fragen zur Verfügung. Insbesondere im Falle der Inhaftierung einer Führungspersönlichkeit eines Unternehmens bzw. einer Bank kann RA Bremer auf einen schier unerschöpflichen Fundus an Erfahrungen zurückgreifen, um das jeweilige konkrete Mandat zu bearbeiten.

In steuerstrafrechtlichen Mandaten stehen wir dem Mandanten sowohl gegenüber der Steuerfahndung des Finanzamtes als auch gegenüber der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht hilfreich zur Seite, von der ersten Durchsuchungsaktion bis hin zum Verfahrensabschluss. In Fällen, in denen tatsächliche Verständigungen angestrebt werden, arbeitet RA Bremer gern mit einem renommierten Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterunternehmen zusammen.

Gerade in der heutigen Zeit, in der die Haftung der Ärzte ständig erweitert wird, sehen Ärzte sich nicht nur eventueller zivilrechtlicher Forderungen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber, sondern auch strafrechtlichen Vorwürfen. In medizinstrafrechtlichen Themen vertritt RA Bremer Ärzte, Klinikleitungen, ärztliche Mitarbeiter sowie Apotheker in allen strafrechtlichen Bereichen.

Hierunter fällt alles, was an strafrechtlichen Vorwürfen entstehen kann. Sowohl Mandanten aus dem allgemeinen sogenannten „kriminellen Milieu“ als auch Anwälte, Steuerberater, Beamte usw. werden von RA Bremer mit dem selben Engagement vertreten. Hier macht RA Bremer keinen Unterschied in der Bearbeitung und eher werden Mandate nicht angenommen, bevor er sich den Vorwurf machen müsste, ein Mandat nicht mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet zu haben, weil es an der verfügbaren Zeit fehlt.

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist heutzutage ein großer Bereich der Tätigkeit eines Strafverteidigers. Hier verfügt RA Bremer über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Tatvorwürfe des Handeltreibens, der Einfuhr, der Abgabe und sonstiger Begehungsweisen nach dem BtMG. In den Zeiten der Crypto-Messenger häufigen sich in der täglichen Praxis die Fälle mit Encro-Chat, Anom-Chat und Sky-ECC. Da die Ermittlungsbehörden hier durch die Auswertung dieser Crypto-Chats eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren eingeleitet haben und immer noch einleiten, steht für einen Verteidiger natürlich auch die Frage der Verwertbarkeit solcher Beweismittel im Vordergrund der Verteidigungsstrategie.

Im Laufe des Berufslebens hat RA Bremer mit einer Vielzahl von Kapitaldelikten zu tun gehabt, er verfügt daher über eine umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung bei solchen Tatvorwürfen. Die Verteidigung kann einerseits die Frage der Täterschaft umfassen, andererseits bei eindeutiger Beweislage aber auch die Frage des Strafmaßes, eventueller Rechtsfertigungsgründe, Strafmilderungsgründe usw.

In einer Vielzahl von öffentlichkeitswirksamen Strafverfahren mit dem Vorwurf eines Kapitaldeliktes war RA Bremer als Verteidiger tätig, weshalb er auch über einen entsprechenden Erfahrungsschatz hinsichtlich kriminaltechnischer Untersuchungen in solchen Verfahren verfügt.

In der heutigen Zeit haben eine Vielzahl von Strafverfahren Auslandsbezug und in solchen Verfahren verfügt RA Bremer über ein Netzwerk von Strafverteidigern auch in anderen Ländern, mit denen bei solchen internationalen strafrechtlichen Problemen zusammengearbeitet werden kann.

Auch auslieferungsrechtliche Verfahren werden in unserer Kanzlei bearbeitet, insbesondere geht es dann darum, ob im Wege eines internationalen Haftbefehls möglicherweise Durchreisende oder hier bei einer Kontrolle verhaftete Personen an ein anderes Land zur Strafverfolgung oder Strafverbüßung ausgeliefert dürfen oder nicht.

Das sogenannte „Nebenstrafrecht“ ist ein sehr umfangreiches Gebiet, den eine Vielzahl von Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland haben auch strafrechtliche Regeln. So z.B. Außenwirtschaftsgesetz, das Gaststättengesetz, transportrechtliche Bereiche usw. Auch Verstöße nach dem Waffengesetz und ähnlichen Regelungen wurden und werden in unserer Fachanwaltskanzlei und speziell auch von RA Bremer bearbeitet.